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Skurrile Rechtssprechung

Skurrile Rechtssprechung

-Vertragswidriges Verhalten: Duschen im Stehen Besitzen Sie eine Badewanne ohne Duschaufsatz? Nutzen Sie sie als Dusche? Sind dort nur halbhoch geflieste Wände? Und duschen Sie im Stehen? Dann könnten Sie sich vertragswidrig verhalten. Jedenfalls sieht es das Landgericht Köln so: Das LG Köln hat festgestellt, dass das Duschen im Stehen…

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