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Wissenswertes - FAQs

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten für mich als Erwerber?

  • 11 % [6,5 % Grunderwerbsteuer, 1,5 % Notar- und Gerichtskosten, 3 % Maklercourtage (alle Kosten inkl. MwSt. und bezüglich des Kaufpreises)]

Zahle ich als Verkäufer auch eine Maklercourtage?

  • Ja, seit Ende 2020 muss der Verkäufer mindestens genauso viel Courtage zahlen, wie der Erwerber. Dies ist gesetzlich geregelt in §656a ff BGB.

Ist die Courtage gesetzlich nicht nur vom Verkäufer zu tragen?

  • Nein, die Gesetzesänderung von 2016, an die Sie hier denken, bezieht sich ausschließlich auf die Vermietung von Wohnimmobilien.

Wer beauftragt den Notar und vereinbart den Notartermin?

  • Wir übernehmen die Terminabstimmung, in der Regel bei unserem ortsansässigen Notar, gerne für Sie und begleiten Sie zu diesem Termin.

Welche Unterlagen werden beim Verkauf benötigt?

  • Das hängt ganz vom zu verkaufenden Objekt ab. Grundsätzlich benötigen Sie zum Verkauf :
    • Energieausweis
    • Grundrisse
    • Energieverbrauchsabrechnungen
    • den aktuellen Grundbuchauszug
    • Flurkarte

Was muss ich bei der Übergabe berücksichtigen?

  • Die Schlüssel, der Energieausweis und die Objekt- und Versicherungsunterlagen müssen an den Käufer übergehen.
  • Ein Übergabeprotokoll für Strom, Wasser und Gas sollte angefertigt werden.
  • Bei der Übergabe stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Seite. Wenn Sie möchten, wickeln wir die Übergabe auch komplett für Sie ab.

Wann und wie führen Sie Besichtigungen durch?

  • Besichtigungen finden in unserer Anwesenheit, nach Absprache, gerne zeitnah und auch am Wochenende statt.

Was ist der Unterschied zwischen Wohn- und Hausgeld? Und was wird hierüber abgerechnet?

  • Wohn- und Hausgeld sind Synonyme. Beides beschreibt die zu zahlenden Nebenkosten, die fällig werden, wenn man Wohnungseigentum kauft und ein Hausverwalter tätig ist.
  • Abgerechnet werden hier beispielsweise die Kosten für
    • Müllabfuhr
    • Allgemeinstrom (für die Flure, eventuell Aufzüge, …)
    • Verwalterkosten
    • Instandhaltungsrücklagen
    • Heizung
    • Wasser/Abwasser

Kann ich meine Ferienimmobilie auch selbst nutzen?

  • Die Eigennutzung hängt ganz individuell von der Immobilie ab. Im Bebauungsplan ist geregelt, wozu eine Immobilie genutzt werden darf. In der Regel dürfen Sie eine Ferienwohnung als Zweitwohnsitz (also als private Ferienwohnung) nutzen und müssen sie nicht an Dritte vermieten.