Grundpfandrechte

  • Was ist ein Grundpfandrecht?

Ein Grundpfandrecht ist die dingliche Absicherung einer Finanzierung.

Sie wird vom Notar kostenpflichtig, zugunsten der finanzierenden Bank (Grundpfandrechtsgläubiger) ins Grundbuch (Abteilung III) eingetragen.

  • Wer trägt die Kosten und wie hoch sind diese?

Die Kosten trägt der Darlehensnehmer (z.B. der Käufer einer Wohnung, der Eigentümer, der Geld für eine Sanierung benötigt, etc.). Sie richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und/ oder des Grundpfandrechtes (fest geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz -GNotK-).

  • Welche Grundpfandrechte gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Die bekanntesten Grundpfandrechte sind die Grundschuld und die Hypothek.

GrundschuldHypothek
Ist nicht an ein bestimmtes Darlehen
geknüpft.
Ist immer an ein bestimmtes Darlehen gebunden.
Die Löschung aus dem Grundbuch muss
beantragt werden.
Erlischt automatisch nach Abzahlung des Darlehens.
Ungelöscht kann die Grundschuld ohne Notar-
und Gerichtskosten erneut genutzt verwendet werden.