Erbschaft und Schenkungssteuer

Wann fällt die Erbschaft- oder Schenkungsteuer an?

Die Erbschaft- oder Schenkungsteuer fällt an, wenn etwas mit gewissem Wert vererbt oder verschenkt wird. (Geld, Grundstück, Immobilie, etc.)

Wie hoch ist die Steuer?

Hier gibt es zwei Faustregeln:
1. Je höher der Wert, desto höher die Steuer.
2. Verwandtschaft in gerader Linie zahlt weniger, als Verwandtschaft in Seitenlinie oder Freunde.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, die gibt es:
• Alle 10 Jahre kann man, je nach Verwandtschaftsgrad, einen Freibetrag verschenken (Max. 20. bis 500.000 €).
• Erhält man etwas nicht ganz umsonst, fällt auch keine Steuer an (z.B. Immobilien mit Nießbrauchrecht)

Wer kann mich beraten?

Eine Beratung erhalten Sie bei Steuerberatern, steuerrechtlich versierten Anwälten und Notaren. Diese sollten Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen, bevor Sie etwas vererben oder verschenken.

Achtung!

Wer im Ausland kauft, kauft auch ein anderes Steuerrecht! Holen Sie sich vor dem Kauf die Meinung eines Beraters ein.