Das Grundbuch ist das Register einer jeden Immobilie/ eines jeden Grundstücks.
Es wird geführt und gepflegt vom Grundbuchamt (eine Abteilung des Amtsgerichts). Es sollte vor jedem Kauf eingesehen werden und etwaige Fragen mit dem Makler oder Notar erörtert werden. Selbstverständlich wird das Grundbuch bei der Beurkundung erläutert und die letzten Unklarheiten werden beseitigt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Jedes Grundbuch hat seine eigene Grundbuchblattnummer
- Ein Grundbuch kann mehrere Grundstücke und Immobilien beinhalten
- Es gibt „4“ Abteilungen
- „Bestandsverzeichnis“
- Worum handelt es sich? (Grundstück, Haus, Wohnung?)
- Wo liegt es?
- Wie groß ist es?
- „erste Abteilung“
- Wer ist aufgrund welcher Rechtslage Eigentümer? (Erbe, Kauf, etc.?)
- „zweite Abteilung“
- Grunddienstbarkeiten (Wegerecht, Wohnrecht, etc.)
- „dritte Abteilung“
- Grundpfandrechte
- Eintragungen, die rot geschrieben, unterstrichen und/ oder durchgestrichen sind, sind aus dem Grundbuch gelöscht (z.B. vorherige Eigentümer, alte Grundschulden, etc.).